Rechtsberatung

Gemeinsam stark sein

Die persönlichen und betrieblichen Verhältnisse sind Grundlage Ihres wirtschaftlichen Handelns und Lebens. Weiter erzielen sie direkte Steuerwirkung. 

Daher ist die Gestaltung Ihrer persönlichen und betrieblichen Verhältnisse durch Anwendung des Bürgerlichen Rechtes, des Handels- und des Gesellschaftsrechtes essenziell. Sie bildet die Königsdisziplin unserer Arbeit für Sie.

Weiter können wir für Sie als Sachwalter Ihrer Interessen wirken.

Im Mittelpunkt steht für uns aber vor allem die fachliche Qualität. Unabhängig davon, ob es sich um einfache oder schwierige Sachverhalte handelt, garantieren wir eine eingehende Prüfung und liefern verlässliche Ergebnisse. 

Bürgerliches Recht

Mit unserem Wissen im Bereich des Bürgerlichen Rechts können wir Ihnen kompetente Beratung und Gestaltung sowie Vertretung in folgenden Bereichen anbieten:

  • Personenrecht sowohl für natürliche als auch juristische Personen
  • In Fragen von Rechtsgeschäften (Willenserklärung und Rechtsgeschäft; Vertrag; Geltungsvoraussetzungen des Rechtsgeschäfts)
  • Allgemeinen Fragen zu Vertragslaufzeiten (Fristen, Termine; Verjährung)
  • Schuldrecht (Schuldverhältnisse, die Übertragung von Forderungen bzw. Schulden und die Verhältnisse bei Gläubiger- bzw. Schuldnermehrheit) Sachenrecht ( Regelung der Befugnisse des Eigentümers oder Besitzers )
  • Familienrecht (z. B. Unterhaltsrecht)
  • Erbrecht

Gesellschaftsrecht

Wenn für Sie das Motto gilt „Gemeinsam sind wir stark“ oder aufgrund der Entwicklung der Verhältnisse Geltung fordert, sind wir auch hier für Sie gestaltend und vertretend tätig.

Das Sachgebiet umfasst:

Gesellschaftsrecht als kooperative Schuldverhältnisse und als Verbände sowie das Verhältnis des Gesellschaftsrechtes zum Privatrecht, zum Handelsrecht, zum Unternehmensrecht, zum Arbeitsrecht, zum Wirtschaftsrecht, zum Steuerrecht, zum Prozessrecht und zum Insolvenzrecht.

Vertrag, Vertragszweck und Vertragsfreiheit im Gesellschaftsrecht Gesellschaftsrecht und Verbandsorganisationsrecht.

Entstehung, Auflösung und Veränderung von Verbandsorganisationen:

Die Verbandsverfassung
Das Recht der Mitgliedschaft

 

Körperschaften:

  • Verein des Bürgerlichen Rechts
  • Aktienrecht
  • Das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Genossenschaft und Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

 

Recht der Personengesellschaften:

  • Offene Handelsgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft
  • Sondertypen der Personengesellschaft
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Mittelbare Unternehmensbeteiligung
  • Sonderrechtsformen: Partenreederei, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, SE

Handelsrecht

Gerne unterstützen wir Sie bei handelsrechtlichen Fragen.
Das Handelsrecht ist in Deutschland das "Sonderprivatrecht der Kaufleute". Es handelt sich somit um ein spezielles Gebiet des Privat-(Zivil)rechts obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. 

Wir helfen Ihnen bei folgenden Themen:

  • Aufgaben und Entwicklung des Handelsrechts
  • Das Unternehmen im Handelsrecht
  • Der Kaufmannsbegriff
  • Handelsrechtliche Publizität Stellvertretung des Unternehmensträgers und das kaufmännische Personal
  • Allgemeine Lehren der Handelsgeschäfte
  • Laufende Geschäftsverbindung und laufende Rechnung
  • Sachen- und Wertpapierrecht des Handels
  • Hilfsgeschäfte, insbesondere beim Warenabsatz
  • Handelskauf und Kommission
  • Transport- und Lagerrecht 
  • Bankgeschäfte und sonstige Handelsgeschäfte

Insolvenzrecht

Die Betreuung insolvenzrechtlicher Sachverhalte wirkt auf den Gebieten

  • Wirtschaftliche Betätigung
  • Bürgerliches Recht und Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht

Durch unsere gebietsübergreifende Kompetenz können wir die Anforderungen, die eine insolvenzrechtliche Lage stellt, durch Beratung und Gestaltung begleiten und vertreten, wozu auch die Liquidation von Unternehmen gerechnet werden kann.